Die vergangenen Jahre zeigen deutlich: die Aufsichtsbehörden der Länder verfolgen vehement Datenschutzverletzungen und verhängen teils schmerzliche Bußgelder gegenüber den Verantwortlichen. Gleichzeitig sprechen die Gerichte auch den betroffenen Personen erhebliche Schadensersatzzahlungen zu.
Unternehmen drohen neben der wirtschaftlichen Belastung durch eine Datenpanne auch nachhaltige Image- o. Reputationsschäden. Diese sollten tunlichst vermieden werden.
Auch zeigen die Fälle datenschutzrechtliche Vergehen von Google, Amazon und Co., die mit Bußgeldern in Millionenhöhe geahndet wurden, dass andere europäische Mitgliedstaaten Datenschutzverletzungen konsequent ahnden. Mit Blick auf die Veröffentlichungen der nationalen Aufsichtsbehörden ist selbiges festzustellen.
Die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben vollständig zu erfüllen, ist angesichts der rasanten Entwicklung von IT-Themen nahezu nicht möglich. Ziel einer gelebten Datenschutz-Compliance muss daher sein, ein System zu etablieren, welches Datenschutzverstöße bestmöglich miniert. Zugleich bietet eine gelebte Datenschutz-Compliance gegenüber der Aufsichtsbehörde oder im Falle von Schadenersatzklagen greifbare Tatsachen um (zumindest) die Höhe von Bußgeldern oder Schadensersatzzahlungen zu reduzieren.
Unsere Berater unterstützen Sie bei allen relevanten Themen wie der Umsetzung eines Datenschutzmanagements, Handlungsempfehlungen für den sicheren Umgang mit Daten im Home-Office („Tele-Arbeit“) oder bei der datenschutzkonformen Ausgestaltung von neuen Prozessen und Abläufen in Ihrem Unternehmen (sog. „Privacy by Design“).