Herzlich Willkommen

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Unsere Aufgabe als Datenschutzexperten

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat dem Verantwortlichen nicht nur auf gestalterischer Ebene zahlreiche Vorgaben zum datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten auferlegt, sondern bei Verletzung des Schutzes von personenbezogener Daten auch etliche Pflichten – bis hin zu empfindlichen Bußgeldern oder Schadenersatzansprüche – festgelegt.  Wir verstehen unsere Aufgabe darin, Nachlässigkeiten im Bereich des Datenschutzes zu minimieren um hierdurch das Vermögen und das Vertrauen, welches ihre Kunden in Sie haben, zu schützen. Die Erfahrung zeigt, dass bislang keine einheitlichen Standards in den Unternehmen zum Umgang mit personenbezogenen Daten existieren. In unserem Erstgespräch setzen wir daher zielgerichtet bei Ihnen vor Ort an. Mehr zum Ablauf dieser Bestandsaufnahme Sie hier.

Unternehmensziele vs. Datenschutz

Nicht selten konkurrieren die eigentlichen Unternehmensziele mit den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Während beispielsweise das Marketing eines Unternehmens vorhandene Kundendaten umfassend für Profiling und weitere Analysen und Werbemaßnahmen verarbeiten möchte, kann dies mit den tragenden Grundsätzen der DSGVO wie beispielsweise der Datenminimierung oder der Zweckbindung kollidieren.

Ziel unserer nachhaltigen Beratung ist es daher, ein Konzept zu erstellen, welches die datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllt und gleichzeitig die Unternehmensziele bestmöglich berücksichtigt. Wir begleiten Sie bei der Erarbeitung einer Datenschutzleitlinie.  Näheres dazu erfahren Sie hier.

Datenschutz­konzept – Datenschutzleitlinie

Ein funktionierendes Datenschutzkonzept ist mit Einführung der DSGVO unweigerlich Pflicht geworden. Wir verstehen ein modernes Datenschutzsystem daher als einen Teil der Compliance im Unternehmen. Mithilfe einer Datenschutzleitlinie werden zum einen die unternehmenseigenen Datenschutzziele definiert, zum anderen aber auch die Struktur festgelegt, wie diese Ziele im Alltag umgesetzt werden können. Neben den wesentlichen Ebenen der Datenschutzziele und deren Umsetzung, finden sich einer Datenschutzleitlinie auch Inhalte zum Anwendungsbereich, zur Motivation sowie den gesetzlichen Vorschriften und Rechtsfolgen bei Verstößen wieder. Sie ist sozusagen die auserlegte Selbstverpflichtung der Verantwortlichen, mit personenbezogenen Daten verantwortungsvoll umzugehen.

Unsere Leistungen

Stufe 1

niedrige Datenschutzanforderung
ab 150 €/ Monat

Stufe 2

mittlere Datenschutzanforderung
ab 250 €/ Monat

Stufe 3

hohe Datenschutzanforderung
ab 350 €/ Monat

Stufe 4 (individuell)

sehr hohe Datenschutzanforderung
ab 500 €/ Monat

Erfahren
Sie mehr

FAQ

Warum ist das Thema Datenschutz wichtiger denn je?

Eine Datenschutzberatung bietet sich an, wenn Sie bereits einen internen Datenschutzbeauftragten bestellt haben und noch einen externen Berater zur Unterstützung heranziehen möchten. Seit der neuen DSGVO wurden die Bußgeldrahmen deutlich erhöht. Wir möchten Ihnen dabei helfen Ihr Unternehmen DSGVO Konform zu machen.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne.

In der Regel sollte jedes Unternehmen, dass besonders sensiblen oder umfangreichen Daten verarbeitet, einen Datenschutzbeauftragten haben.
Ab einer Anzahl von mindestens 20 Mitarbeitern, die personenbezogene Daten verarbeiten, ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht.

Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind. Darüber hinaus müssen sich auch außereuropäische Unternehmen an die DSGVO halten, sofern Sie personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.

Checkliste:

  • Datenschutzerklärung auf der Webseite
  • Schriftliche Dokumentation aller Verarbeitungen von personenbezogenen Daten
  • Erstellung von Datenschutzkonzepten
  • Krisenmanagement bei Datenpannen
  • Mitarbeiterschulungen

Es besteht laut DSGVO keine offizielle Plicht. Dennoch ist eine Mitarbeiterschulung über sensible Prozesse des Datenschutzes enorm wichtig. Nur so können die Vorgaben der Verordnung von den Mitarbeitern entsprechend umgesetzt werden.

Wir stellen Ihnen einen TÜV-geprüften externen Datenschutzbeauftragten ab 49 € monatlich zur Verfügung. In diesem Portal können Sie ganz einfach Ihre kompletten Datenschutzdokumente erstellen sowie verwalten und vermeiden so teure Bußgelder. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir lassen Ihnen gerne ein Angebot zukommen.

Ja! Seitdem die DSGVO in Kraft getreten ist wurden bereits mehrfach gegen kleine Unternehmen Bußgelder verhängt. Auch kleine Unternehmen sind zur Umsetzung der DSGVO verpflichtet.

Das bieten ihnen unsere Datenschutz-Experten

Beratung durch TÜV-zertifizierte Experten

Gut beraten durch unser Team bestehend aus Juristen und IT-Spezialisten.

Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter

Neben der laufenden Datenschutzberatung unterstützen wir Sie als externer Datenschutzbeauftrager.

Beratung auf Augenhöhe

Wir beraten kleine und mittelständische Unternehmen aus allen Branchen.

Erfahrung und Know-how

Unsere Berater bieten Ihnen durch Erfahrung und Know-How eine kompetente Beratung.

Ab 150 Euro im Monat.

Wir stellen Ihnen einen TÜV-zertifizierten externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung und beraten Sie zu allen Datenschutz relevanten Themen.

Externer Datenschutzbeauftragter und DSGVO konform ab 150 Euro im Monat.

Sie benötigen ein Angebot?

Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.